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Insolvenz- & Konkurswaren-Ankauf: seriös verkaufen

  • Ab 1 bis 5000 Paletten
  • Alle Kategorien und alle Größen
  • In ganz Deutschland, Österreich und Schweiz
Unverbindliche Anfrage

Wenn ein Betrieb in die Insolvenz gerät oder ein Verfahren abgewickelt wird, muss die Ware aus der Masse geordnet und rechtssicher zu Geld werden. Genau hier kaufen wir an: Als spezialisierter Aufkäufer übernehmen wir Insolvenzware und Konkursware im Ist-Zustand, in Großhandelsmengen und in einem Zug. Sie nennen uns Warenart, Menge und Zustand, wir bewerten den Bestand und machen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Ob der Inhaber selbst verkauft oder der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse verwertet – Bewertung, Zahlung und Abholung erledigen wir aus einer Hand, damit Ihr Lager frei wird und Sie den Fall zügig abschließen können.

Ihre Insolvenz- und Konkursware, unsere Sorge

Bezahlung im Voraus

100 % Vorauszahlung – wir bezahlen die vereinbarte Summe vollständig, bevor wir die Ware bei Ihnen abholen. Gerade im Insolvenz- und Konkursumfeld, in dem Verkäufer sonst zur Vorleistung gedrängt werden, gehen Sie zu keinem Zeitpunkt in Vorkasse: Sie zahlen nichts an uns, sondern erhalten Ihr Geld zuerst.

Transport auf unsere Kosten

Abholung, Verladung und Transport übernehmen wir vollständig auf unsere Kosten, innerhalb der D-A-CH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz). Um Verpackung, Fracht oder Räumung müssen Sie sich nicht kümmern.

Ankauf im Ist-Zustand

Wir kaufen Insolvenz- und Konkursware so an, wie sie ist – auch unsortiert, ungeprüft oder beschädigt. Eine Gewährleistung müssen Sie uns dabei nicht geben: Beim Großhandels-Ankauf entfällt dieses Risiko für Sie vollständig.

Komplette Abwicklung

Wir übernehmen den gesamten Bestand in einem Zug und räumen Ihr Lager besenrein. Einzelstücke kaufen wir nicht an, dafür ganze Posten in Großhandelsmengen – je größer und gemischter der Bestand, desto besser.

Verkaufen Sie Ihre Insolvenzwaren – schnell und zu fairen Konditionen

Schildern Sie uns in wenigen Schritten Ihren Fall: Warenart und Kategorie wählen, Menge und geschätzten Warenwert angeben, bei Restriktionen kurz notieren und bei Bedarf Fotos hochladen. Das mehrstufige Formular führt Sie zügig durch alle Angaben. Nach Ihrer Anfrage melden wir uns binnen 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung und einem unverbindlichen Angebot.

Ablauf: So läuft der Ankauf ab

01

Anfrage senden

Sie kontaktieren uns über das Formular, telefonisch oder per E-Mail und nennen Warenart, Menge und Zustand der Insolvenz- oder Konkursware. Auf jede Anfrage melden wir uns garantiert binnen 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.

02

Warenbewertung

Wir prüfen Ihre Angaben, schätzen den Wert des Bestands unverbindlich ein und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Größere oder gemischte Massen sehen wir uns bei Bedarf vor Ort oder anhand von Fotos genauer an. So kennen Sie den Wert Ihres Bestands, bevor Sie sich entscheiden.

03

Sofortzahlung

Nach Vertragsabschluss überweisen wir die vereinbarte Summe ohne Verzögerung – die Zahlung ist damit geklärt, bevor die Ware Ihr Lager verlässt.

04

Frachtabholung

Wir organisieren die komplette Logistik und holen den Bestand ab, auf Wunsch besenrein geräumt. In dringenden Insolvenz- oder Räumungsfällen ist eine Abholung binnen 24 Stunden möglich, sobald alle Details geklärt sind – bei besonders kurzfristiger Abholung spielt der aktuelle Preis eine entscheidende Rolle.

Wir kaufen Ihre Insolvenzwaren an oder bieten sie unserer großen Kundenbasis weltweit an und helfen Ihnen bei der Umsetzung, ohne Provision für Sie. Außerdem beraten wir Sie, welcher Vertriebsweg für Sie am besten ist.

Was wir ankaufen – aus Insolvenz und Konkurs

Aus einer Insolvenz- oder Konkursmasse übernehmen wir nahezu jede Warenart in Großhandelsmengen – vom sortenreinen Posten bis zum komplett gemischten Gesamtbestand. Ob der Inhaber, der Insolvenzverwalter oder ein Betriebsauflöser verkauft: Wir kaufen an, was sich rechtssicher verwerten lässt.

  • Insolvenz- und Konkursware jeder Art, aus laufenden wie aus bereits abgeschlossenen Verfahren
  • Komplette Warenlager aus der Insolvenzmasse, wenn der gesamte Betrieb geräumt und verwertet wird
  • Restposten und Überbestände, die sich auf klassischem Wege nicht mehr abverkaufen lassen
  • B-Ware, Retouren und Kundenrückläufer aus Online- und Filialhandel, geprüft oder ungeprüft
  • Maschinen, Werkzeug und Betriebsausstattung, von der Ladeneinrichtung bis zur Produktionstechnik
  • Elektronik, Textilien und gemischte Bestände aller Art, auch als Paletten- oder Lkw-Ware

Einzelstücke kaufen wir nicht an – unser Fokus liegt auf ganzen Posten und Großhandelsmengen, je größer und gemischter, desto besser.

Insolvenzware und Konkursware – die Begriffe richtig einordnen

Abholung der Insolvenzmasse – Verladung palettierter Ware per Stapler auf dem Hof

Komplette Insolvenzbestände übernehmen wir in einem Zug — vom einzelnen Posten bis zum vollständigen Lager.

Insolvenzware und Konkursware bezeichnen im Kern dasselbe: Ware, die aus einem Insolvenz- oder Konkursverfahren stammt und verwertet werden muss. Der Unterschied liegt allein im Begriff, nicht in der Sache. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 1999 die Insolvenzordnung (InsO); sie löste die frühere Konkursordnung von 1877 sowie die Vergleichs- und die Gesamtvollstreckungsordnung ab. Seither ist „Insolvenz“ der geltende deutsche Rechtsbegriff, während „Konkurs“ hierzulande nur noch historisch und umgangssprachlich verwendet wird.

„Konkurs“ ist damit nicht falsch, aber veraltet: Viele Verkäufer suchen weiterhin nach „Konkursware“, meinen damit aber die Ware aus einem heutigen Insolvenzverfahren. In Österreich und der Schweiz ist der Begriff dagegen weiterhin aktuell – in Österreich als Konkursverfahren, in der Schweiz im Rahmen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG). Für den Ankauf spielt die Bezeichnung keine Rolle: Wir übernehmen Ware aus jedem dieser Verfahren.

Was zählt, ist die praktische Einordnung Ihres Bestands – handelt es sich um Restposten, B-Ware oder einen kompletten Warenbestand aus der Masse? Die genaue Begriffsbedeutung von Insolvenzware und Konkursware erläutern wir zusätzlich in unserem Glossar; für den Verkauf an uns genügt es, wenn Sie Warenart, Menge und Zustand nennen. Ob Sie den Bestand als Konkursware oder als Insolvenzware bezeichnen, ändert am Ablauf nichts. So verkaufen Sie Insolvenzware und Konkursware ohne rechtliche Unsicherheit in einem Zug.

Mehr Liquidität, weniger Lagerkosten – im Insolvenzfall

Ein Insolvenz- oder Konkursfall läuft unter Termindruck: Das Verfahren gibt den Takt vor, Flächen müssen frei werden, und der Warenbestand aus der Masse soll geordnet und rechtssicher in Liquidität überführt werden. Solange dieser Bestand im Regal bleibt, bindet er Kapital und verursacht laufend Kosten – Lagermiete, Handling und die Räumung selbst. Anders als bei einem gewöhnlichen Lagerabverkauf zählt hier jeder Tag doppelt, weil das gebundene Kapital im Verfahren am dringendsten gebraucht wird.

Einzelne Artikel über Anzeigen oder Marktplätze zu streuen, verschlingt Wochen – Zeit, die in einem laufenden Insolvenz- oder Konkursverfahren praktisch nie zur Verfügung steht. Wirtschaftlich sinnvoller ist der Weg über einen spezialisierten Aufkäufer, der die gesamte Masse in einem einzigen Vorgang übernimmt: eine Bewertung, ein Angebot, ein Abholtermin – und die Fläche ist geräumt. Auf Wunsch übergeben wir das Lager besenrein, sodass Sie es abschlussfertig zurückgeben können.

Dabei bleiben wir ehrlich: Für Ware aus einer Insolvenz- oder Konkursmasse zahlen wir weniger als den Neupreis – der Vorteil liegt nicht im Einzelpreis, sondern in der sofortigen Auszahlung, der vollständigen Abnahme und dem in einem Zug geräumten Lager. Ein Angebot mit „Bestpreisen“ zu bewerben, ohne diese Logik offenzulegen, wäre gegenüber Inhabern und Verwaltern unseriös. Was Sie im Gegenzug erhalten, ist Planungssicherheit: ein fester Betrag, sofort verfügbar, für den kompletten Bestand.

Für Inhaber wie für Insolvenzverwalter ist das der Grund, die Verwertung nicht in mühsame Einzelverkäufe zu zerlegen, sondern gebündelt abzugeben. So sinken die Lagerkosten, die Kapitalbindung löst sich, und der Fall lässt sich abschließen, ohne dass jemand sich um Sortierung, Verpackung oder Entsorgung kümmern muss. Sie übergeben die Masse – die Verwertung übernehmen wir.

Ihr Ankäufer für Insolvenz- und Konkursware seit 2013

Vollgeladener Lkw mit Insolvenzware – Verwertung und Export statt Vernichtung

Verladen und weiter zu neuen Abnehmern – Verwertung statt Vernichtung der Insolvenzware.

Liquidato ist die Ankauf-Marke der Salzmann Restwaren GmbH und kauft seit 2013 Restposten, Überbestände und Ware aus Insolvenzen und Konkursen an. Was mit einem umgebauten Reisebus als erstem Lager begann, ist heute einer der größten Restpostenaufkäufer Deutschlands – mit über 10.000 m² eigener Lagerfläche und einem Team, das jeden Bestand einzeln sichtet und bewertet. Für den Ankauf aus der Masse zählt genau diese Routine: Auch stark gemischte oder auf den ersten Blick schwer verwertbare Insolvenzbestände lassen sich so verlässlich einordnen.

Beim Ankauf aus Insolvenz und Konkurs entscheidet vor allem das Volumen, denn hier fällt oft ein komplettes Lager auf einmal an. Unser Hauptlager fasst bis zu 15.000 Paletten und lässt sich bei Bedarf auf bis zu 100.000 Paletten erweitern – von einer einzelnen Palette bis zu 5.000 Paletten ordnen wir Ihren Bestand schnell ein. So lässt sich auch eine sehr große oder kurzfristig freigegebene Masse in einem Zug abgeben, ohne dass unsere Aufnahmekapazität an ihre Grenze kommt.

Als Ankäufer von Insolvenzwaren nehmen wir nahezu jede Warenart auf – von Elektronik und Textilien über Werkzeug und Maschinen bis zur Büro- und Ladeneinrichtung. Der Zustand entscheidet nicht über die grundsätzliche Ankaufsfähigkeit, sondern nur über die Bewertung: Neben sortenreinen Chargen und bunt gemischten Beständen übernehmen wir ausdrücklich auch beschädigte Schadenswaren und beschränkt handelbare Ware aus der Masse, die wir anschließend über kontrollierte Vertriebswege weiterführen.

Gerade Insolvenzverwalter und Inhaber, die eine Masse rechtssicher und ohne Nachspiel verwerten müssen, achten darauf, an wen sie abgeben: an einen Abnehmer, der mit Handelsregister, Anschrift und benannter Geschäftsführung greifbar bleibt, statt hinter einer Vermittlerkette zu verschwinden. Auf diese Nachprüfbarkeit – gepaart mit Erfahrung und Lagerkapazität – gründet unsere Rolle als Ankäufer von Insolvenz- und Konkursware.

Für Insolvenzverwalter: freihändige Verwertung der Insolvenzmasse

Nicht jede Insolvenz wird vom Inhaber selbst abgewickelt. Insolvenzverwalter stehen nach dem Berichtstermin vor der gesetzlichen Aufgabe, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwerten (§ 159 InsO). Der freihändige Verkauf an einen gewerblichen Abnehmer ist dabei die anerkannte Regelmethode – und genau hier setzen wir an: Wir kaufen die Ware direkt aus der Verwertung der Insolvenzmasse an, bewerten komplette Bestände unverbindlich und zahlen den vereinbarten Betrag vor der Abholung.

Die Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern und gewerblichen Verwertern legen wir langfristig an: wiederkehrende Massen aus laufenden Verfahren, ein fester Ansprechpartner und eingespielte Abläufe halten die Verwertung auch bei hohem Fallaufkommen planbar. Für vermittelte Kunden bieten wir eine progressive Provision, ohne dass für Sie ein Aufwand entsteht. Weil wir übernommene Bestände über ein eigenes, international aufgestelltes Abnehmernetz weiterleiten, können wir auch Massen aufnehmen, die sich am regionalen Markt allein nie unterbringen ließen.

Diese Seite behandelt ausschließlich den Ankauf aus Insolvenz und Konkurs. Wird dagegen ein ganzer Betrieb freiwillig aufgegeben, führt der Weg über die Geschäftsauflösung; die Räumung eines einzelnen Lagers und die einzelnen Verwertungswege für einen Bestand ordnen wir jeweils eigenen Seiten mit eigenem Ablauf zu. So bleibt der insolvenzrechtliche Fall hier klar umrissen, und für jede andere Konstellation finden Sie den passenden Einstieg an anderer Stelle. Melden Sie sich mit den Eckdaten Ihres Falls, dann sagen wir Ihnen im ersten Gespräch, welcher Weg der richtige ist.

Hinweis: Liquidato bietet den Ankauf und die Verwertung Ihrer Ware – keine Rechtsberatung zum Insolvenz- oder Konkursverfahren. Fragen zum Ablauf des Verfahrens, zu Fristen oder zu den Rechten der Beteiligten klären der zuständige Insolvenzverwalter oder ein Rechtsanwalt. Wir ordnen ausschließlich den Ankauf Ihrer Insolvenz- oder Konkursware ein und übernehmen deren Verwertung – transparent und ohne Umwege.

Ihr geprüfter Ankäufer – Anbieterkennung auf einen Blick

Hinter Liquidato steht die Salzmann Restwaren GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 517839, vertreten durch die Geschäftsführerin Ekaterina Kokoreva. Unsere USt-IdNr lautet DE320524133, unser Unternehmensgegenstand umfasst den Großhandel. Wer Ware aus einer Insolvenz oder einem Konkurs verkauft, sollte wissen, an wen: Wir treten mit offen einsehbarer Register-Identität, fester Anschrift und benannter Geschäftsführung auf – nicht als anonymer Vermittler. Jede dieser Angaben können Sie jederzeit in unserem Impressum nachprüfen.

Palettierte Insolvenzware im Lager – Glasfronten und Profile in Holzgestellen, bereit zur Bewertung
Verladung palettierter Insolvenzware per Gabelstapler auf den Lkw – Abholung durch Liquidato

Vom Lager auf den Lkw – Bewertung, Verladung und Abholung der Insolvenzware.

Von der Insolvenzmasse in 82 Länder – Verwertung statt Vernichtung

Was wir aus einer Insolvenz- oder Konkursmasse übernehmen, verschwindet nicht im Lager, sondern kommt zurück in den Handel. Über ein gewachsenes Abnehmernetz in 82 Ländern und mit über 2.000 Partnern finden auch große und gemischte Massen zuverlässig einen neuen Absatzweg – vom regionalen Händler bis zum internationalen Wiederverkäufer. Osteuropa, Afrika und die arabischen Länder gehören ebenso dazu wie der europäische Binnenmarkt. Erst dieses breite Absatznetz macht es möglich, eine komplette Masse auf einmal zu übernehmen – auch dann, wenn ein einzelner Händler die Menge oder die Zusammensetzung niemals verwerten könnte.

Diese beiden Ebenen halten wir bewusst auseinander. Der Weiterverkauf reicht weit über die Landesgrenzen, die Abholung Ihrer Ware dagegen organisieren wir ausschließlich innerhalb der D-A-CH-Region – in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Für Sie heißt das ein klar umrissenes Angebot: Abholung im DACH-Raum auf unsere Kosten, Weiterverwertung über ein internationales Netz, ohne versteckte Bedingungen.

Dahinter steht eine klare Haltung: Funktionsfähige Ware nur deshalb zu vernichten, weil sich aus einer Insolvenz vor Ort gerade kein Abnehmer findet, ist keine Lösung, sondern Verschwendung. Jeder Bestand, den wir aus einer Masse ankaufen, bekommt eine zweite Chance, statt auf der Deponie zu enden. Verwertung statt Vernichtung ist für uns kein Etikett, sondern das wirtschaftliche Fundament des Geschäfts – und im Insolvenzfall Ihr doppelter Gewinn: Sie führen einen sonst unverkäuflichen Bestand in Liquidität über und geben ihm zugleich einen sinnvollen weiteren Weg.

Wir kaufen auch

Eine Insolvenz- oder Konkursmasse besteht selten aus nur einer Warenart – oft kommen ganz unterschiedliche Sortimente zusammen. Umfasst Ihr Bestand mehrere Kategorien, finden Sie auf unseren spezialisierten Ankaufsseiten die passenden Angaben zu Zustand, Mengen und Ablauf, um Ihren Posten gezielt einzuordnen. Ebenfalls kaufen wir unter anderem Restposten, Sonderposten, Retouren, B-Ware sowie Ware aus Geschäftsauflösungen an. Wählen Sie den Bereich, der Ihrem Bestand am nächsten kommt:

Unsere aktuellen Projekte im Warenankauf

Entdecken Sie einige der zuletzt realisierten Aufkäufe und überzeugen Sie sich von unserer Erfahrung und Zuverlässigkeit.

Häufige Fragen (FAQ) zu Insolvenz- und Konkurswaren

Was ist Konkursware – und ist sie dasselbe wie Insolvenzware?

Ja, im Kern bezeichnen beide Begriffe dasselbe: Ware, die aus einem Insolvenz- oder Konkursverfahren stammt und verwertet werden muss. Seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 ist „Insolvenz“ der geltende deutsche Rechtsbegriff; „Konkurs“ wird in Deutschland nur noch umgangssprachlich verwendet, während er in Österreich und der Schweiz weiterhin aktuell ist. Für den Ankauf spielt die Bezeichnung keine Rolle.

Wie läuft der Ankauf über den Insolvenzverwalter ab?

Muss ich als Verkäufer Gewährleistung geben?

Welche Waren aus Insolvenz und Konkurs kaufen Sie an?

In welchem Zustand übernehmen Sie die Ware?

Welche Mengen kaufen Sie an?

Wann und wie erhalte ich mein Geld?

In welchen Regionen holen Sie die Ware ab?

Wie schnell können Sie abholen?

Was kostet mich die Abholung?

Bieten Sie Rechtsberatung zum Insolvenzverfahren an?

Wie erhalte ich ein Angebot für meine Insolvenz-/Konkursware?

Haben Sie noch Fragen?

Füllen Sie das Kontaktformular aus, und unser Manager wird sich bald bei Ihnen melden.

Stand: Juli 2026